Häufige Fragen

Häufige Fragen

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1. Kann ich einer Katze ein artgerechtes Leben bieten?

Die Anschaffung einer Katze ist eine verantwortungsvolle Entscheidung für viele Jahre. Anhand nachfolgender Fragen können Sie überprüfen, ob Sie einer Katze ein artgerechtes Leben bieten können (ein großes Herz für die Samtpfoten ist natürlich Grundvoraussetzung!):

    1. Können Sie täglich – je nach Alter und Temperament der Katze – genügend Zeit erübrigen?
      Neben der täglichen „Grundversorgung“ wie Füttern, Reinigen der Katzentoilette, ggf. Fellpflege etc. möchte ein Stubentiger natürlich auch ausgiebig beschmust und bespielt werden.
    1. Sind Sie bereit und in der Lage, die mit einer Katzenhaltung verbundenen Kosten zu tragen, wie z. B. Anschaffungskosten für Katzenklo, Katzenkörbchen , Spielzeug, Kratzbaum, Transportbox sowie laufende Ausgaben für Futterkosten, Impfungen, Kastration, Tätowierung und Zahlungen für tierärztliche Bemühungen im Krankheitsfall?
    1. Kann ich eine artgerechte und sichere Unterbringung bieten?
      Eine Katze möchte sich natürlich frei bewegen können. Sie sollten ihr also mehrere Räume zugänglich machen (damit sie auch in Ihrer Nähe sein kann). Sicherheitsaspekte wie Fenstergitter für Kippfenster, Balkonnetz, Entsorgung von giftigen Pflanzen etc. sollten berücksichtigt worden sein.
    1. Bin ich sicher, dass in meinem Haus bzw. in meiner Wohnung die Katzenhaltung erlaubt ist (falls Sie zur Miete wohnen)?
      Falls Sie Ihren Wohnraum gemietet haben, benötigen als Vermittlungsvoraussetzung eine Kopie des Mietvertrages oder eine Bescheinigung des Vermieters, aus der hervorgeht, dass er mit der Haltung einer Katze einverstanden ist. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Wir bestehen darauf nicht, weil wir Sie kontrollieren möchten, sondern nur zum Schutz des Tieres. Die von Ihnen liebevoll aufgenommene Katze gerät unnötig in eine Stresssituation, wenn sie aufgrund des Einwandes Ihres Vermieters wieder zurück zu uns ins Tierheim muss!
    1. Kennen Sie einen Katzenfreund, der bei Ihnen auch einmal „catsitten“ kann?
      Der eventuell Ihre Katze auch für ein paar Tage und während Ihres Urlaubs zu sich nimmt oder, besser noch, sie in Ihrer Wohnung betreut?
    1. Kann ich die Verantwortung für eine Katze für ein ganzes Katzenleben (12 – 15 Jahre und mehr) übernehmen?
    1. Sind alle Familienmitglieder mit dem Einzug der Katze einverstanden?
    1. Ist irgend jemand in meiner Familie gegen Katzen- oder Tierhaare allergisch?
    1. Welche Katze passt zu mir? (Alter, Charakter, Freigänger oder nicht).
    1. Falls Sie alleinstehend und den ganzen Tag über berufstätig sind, Ihrer Katze aber keinen Ausgang gewähren können: sind Sie bereit, sich nach getaner Arbeit Ihrer Katze zu widmen?
    1. Würden Ihre Nachbarn es dulden, dass Ihre Katze deren Garten durchstreift?
  1. Sind Sie sehr besorgt, wenn es um die Sauberkeit und Unversehrtheit Ihrer Teppiche Polster und Tapeten geht?

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2. Wie läuft die Vermittlung ab, wenn ich mir eine Katze ausgesucht habe?
Wenn Sie die richtige Samtpfote für sich gefunden haben (oder vielmehr eine Katze Sie ausgesucht hat) und Sie ihr ein liebevolles und artgerechtes Zuhause bieten möchten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Tierheimmitarbeiter. Unsere Mitarbeiter kennen unsere Katzen genau und können Ihnen Auskunft über das Wesen und die Haltungsansprüche des Tieres geben.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen (siehe oben) für die Katzenhaltung und haben Sie ihr Zuhause mit den entsprechenden Anschaffungen schon auf den Einzug der Katze vorbereitet, füllen Sie gemeinsam mit unseren/m Tierheimmitarbeiter/in einen Vermittlungsvertrag aus (bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!) und entrichten die Schutzgebühr. Der beschriebene Vermittlungsvertrag dient dem Schutz des Tieres. Dann können Sie und Ihr neues Familienmitglied sich auf den Weg in die gemeinsame Zukunft machen. Sie können natürlich auch einen Termin zur Abholung der Katze vereinbaren.* Natürlich stehen wir Ihnen nach der Vermittlung gerne mit Rat und Tat zur Seite!!!*

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3. Wozu ist die Schutzgebühr, die ich bezahlen muss?

Jedes Tier erhält, wenn es zu uns kommt, eine Eingangsuntersuchung und wird entwurmt, entfloht und geimpft sowie ggf. gechipt. Katzen werden von uns kastriert. In den Tierheimen sitzen unendlich viele Katzen und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Kastrationen sind unbedingt erforderlich, um das Katzenelend einzudämmen! Hierfür verwenden wir die von Ihnen entrichtete Gebühr. Je nachdem wie lange ein Tier sich in unserer Obhut befindet, übersteigen die Ausgaben für die tierärztliche Versorgung und das Futter bis zur Vermittlung die Schutzgebühr um ein vielfaches! Die laufenden Kosten für den Tierheimbetrieb lassen sich nicht vollständig durch unsere Einnahmen begleichen. Wir sind deshalb auf Spenden angewiesen – hier hilft uns die Vermittlungsgebühr. Denn wir möchten natürlich auch in Zukunft so vielen Tieren wie möglich Obhut und tierärztliche Versorgung gewähren, um ihnen den Start in eine glückliche Zukunft zu ermöglichen.*Wie auch der Vermittlungsvertrag dient die Schutzgebühr dem Schutz des Tieres.* Leider herrscht noch immer bei vielen Menschen der Gedanke vor, dass etwas, das nichts kostet, auch nichts wert ist. Zu schnell könnten sich Interessenten aus einer momentanen Stimmung heraus für ein Tier entscheiden, da es ja nichts kostet. Durch die von uns geforderte Gebühr unterbinden wir zudem unlautere Absichten eines Interessenten, denn es gibt leider auch Menschen, die durch den Handel mit Tieren, z. B. durch den Verkauf an illegale Tierversuchsanstalten oder an die Fellindustrie ihrer Profitgier nachgehen. Eine entsprechende Gewinnspanne bleibt jedoch nur, wenn die Anschaffung der dafür benötigten Tiere keine oder nur geringe Kosten verursacht. Sie sehen also, die von Ihnen zu entrichtende Vermittlungsgebühr ist ein wichtiger Baustein unserer Tierschutzarbeit!

*Vielen Dank für Ihr Verständnis!*

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