Häufige Fragen

Häufige Fragen

1. Kann ich einem Hund ein artgerechtes Leben bieten?

Die Anschaffung eines Hundes ist eine verantwortungsvolle Entscheidung für viele Jahre. Anhand nachfolgender Fragen können Sie überprüfen, ob Sie als Hundehalter geeignet sind (ein großes Hundeherz ist natürlich Grundvoraussetzung!):

    1. Habe ich jeden Tag ausreichend Zeit, um mich um einen Hund zu kümmern?
      Ein Hund sollte nicht länger als 4 Stunden am Tag alleine sein, 2 Stunden müssen Sie mindestens für die Versorgung (Füttern, Fellpflege, Spielen, Erziehung, Schmuseeinheiten und die Spaziergänge) einplanen.
    1. Kann ich die Kosten, die ein Hund verursacht, tragen?
      Neben der Vermittlungsgebühr und den Anschaffungskosten für Körbchen, Leine, Halsband, Spielzeug, Näpfe etc. entstehen regelmäßige Kosten für Futter, Tierarztversorgung (Impfen, Wurmkur, Flohschutz, Erkrankungen), Hundesteuer, Versicherung und ggf. für Ausbildung.
    1. Kann ich eine artgerechte Unterbringung bieten?
      Je nach Rasse und Größe des Hundes müssen ausreichend Platz in Wohnung und Garten zur Verfügung stehen.
    1. Bin ich sicher, dass in meinem Haus bzw. in meiner Wohnung die Hundehaltung erlaubt ist (falls Sie zur Miete wohnen)?
      Falls Sie Ihren Wohnraum gemietet haben, benötigen als Vermittlungsvoraussetzung eine Kopie des Mietvertrages oder eine Bescheinigung des Vermieters, aus der hervorgeht, dass er mit der Haltung eines Hundes einverstanden ist. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Wir bestehen darauf nicht, weil wir Sie kontrollieren möchten, sondern nur zum Schutz des Tieres. Der von Ihnen liebevoll aufgenommene Hund wird Sie schmerzlich vermissen, wenn er aufgrund des Einwandes Ihres Vermieters wieder zurück zu uns ins Tierheim muss!
    1. Gehe ich gerne spazieren – nicht nur bei schönem Wetter, sondern auch bei Regen, Nebel, Kälte, Schnee oder Sturm?
    1. Kann ich dem Hund eine artgerechte und vernünftige Erziehung vermitteln (spreche ich „hundisch“)?
    1. Beim Zusammenleben mit einem Hund können Probleme auftreten – habe ich genug Geduld, Zeit und Kraft, um mich darum zu kümmern?
    1. Habe ich in meinem Umfeld hundeliebe Menschen, die sich im krankheitsfall oder während meiner Urlaubsreisen auch über einen längeren Zeitraum um den Hund kümmern können?
    1. Kann ich die Verantwortung für einen Hund für ein ganzes Hundeleben (ggf. 12 – 20 Jahre) übernehmen?
    1. Sind alle Familienmitglieder mit dem Einzug des Hundes einverstanden?
    1. Ist irgend jemand in meiner Familie gegen Hunde- oder Tierhaare allergisch?
    1. Welcher Hund passt zu mir? Passt die Rasseveranlagung zu meinem Lebensstil?
  1. Bin ich sehr besorgt, wenn es um die Sauberkeit meiner Böden, Teppiche, Wände und meines Autos geht?

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2. Wie läuft eine Vermittlung ab, wenn ich mir einen Hund ausgesucht habe?
  1. Wenn Sie sich in einen unserer bellenden Schützlinge verliebt haben und ihm ein liebevolles und artgerechtes Zuhause bieten möchten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Tierheimmitarbeiter zu einem ersten Gespräch. Unsere Mitarbeiter kennen unsere Hunde genau und können Ihnen Auskunft über das Wesen und die Haltungsansprüche des Tieres geben.
  2. Ist der Hund für Sie der richtige Freund fürs Leben, laden wir Sie zu zwei bis drei weiteren Schnupperrunden ins Tierheim ein. Um den Hund auszuführen, müssen Sie sich nicht an unsere Öffnungszeiten halten, sprechen Sie einfach mit unseren Tierheimmitarbeitern ab, wann Sie uns besuchen möchten.
  3. Sollten Sie bereits einen Hund haben, legen wir großen Wert darauf, dass sich beide Tiere vor der endgültigen Vermittlung auf einem ausgedehnten Spaziergang begegnen. Das ist notwendig, um die Hunde auf neutralem Boden aneinander zu gewöhnen und somit Unverträglichkeiten frühzeitig festzustellen und Revierstreitigkeiten vorzubeugen.
  4. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein Infogespräch bei Ihnen Zuhause. Um unserer Verantwortung den Tieren gegenüber gerecht zu werden, möchten wir uns einen Eindruck verschaffen, ob Ihre Lebensumstände den Bedürfnissen des von Ihnen ausgesuchten Hundes gerecht werden. Zudem lassen sich bei dieser Gelegenheit Fragen zum Tier und/oder dessen Haltung klären. Auch wenn Sie ein erfahrener Hundehalter sind, ist dieses Gespräch sehr wichtig. Wir werden Sie auch nicht unnötig lange stören.
  5. Wird das Informationsgespräch von uns positiv bewertet, können sie mit uns einen Termin vereinbaren, wann Sie Ihren zukünftigen „Sofabesetzer“ im Tierheim abholen können. Wir füllen dann vor Ort gemeinsam einen Vermittlungsvertrag aus (bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!) und Sie entrichten die Schutzgebühr. Der beschriebene Vermittlungsvertrag dient dem Schutz des Tieres.
  6. Innerhalb der folgenden zwei Jahre behalten wir uns das Recht vor, die artgerechte Haltung des von uns vermittelten Tieres in Augenschein zu nehmen. Natürlich stehen wir bei diesen Besuchen auch gerne für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

* Natürlich stehen wir Ihnen nach der Vermittlung gerne mit Rat und Tat zur Seite!!!*

Bitte haben Sie Verständnis für den beschriebenen Vermittlungsverlauf. Sollten Sie in die Notlage geraten, sich von einem Tier trennen zu müssen, so wünschen Sie sich für Ihr Tier sicher auch eine bestmögliche Vermittlung und eine glückliche Zukunft. Wir setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein! Danke!

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3. Wozu ist die Schutzgebühr, die ich bezahlen muss?

Jedes Tier erhält, wenn es zu uns kommt, eine Eingangsuntersuchung und wird entwurmt, entfloht und geimpft sowie ggf. gechipt. Katzen werden von uns kastriert. In den Tierheimen sitzen unendlich viele Katzen und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Kastrationen sind unbedingt erforderlich, um das Katzenelend einzudämmen! Hierfür verwenden wir die von Ihnen entrichtete Gebühr. Je nachdem wie lange ein Tier sich in unserer Obhut befindet, übersteigen die Ausgaben für die tierärztliche Versorgung und das Futter bis zur Vermittlung die Schutzgebühr um ein vielfaches! Die laufenden Kosten für den Tierheimbetrieb lassen sich nicht vollständig durch unsere Einnahmen begleichen. Wir sind deshalb auf Spenden angewiesen – hier hilft uns die Vermittlungsgebühr. Denn wir möchten natürlich auch in Zukunft so vielen Tieren wie möglich Obhut und tierärztliche Versorgung gewähren, um ihnen den Start in eine glückliche Zukunft zu ermöglichen.*Wie auch der Vermittlungsvertrag dient die Schutzgebühr dem Schutz des Tieres.* Leider herrscht noch immer bei vielen Menschen der Gedanke vor, dass etwas, das nichts kostet, auch nichts wert ist. Zu schnell könnten sich Interessenten aus einer momentanen Stimmung heraus für ein Tier entscheiden, da es ja nichts kostet. Durch die von uns geforderte Gebühr unterbinden wir zudem unlautere Absichten eines Interessenten, denn es gibt leider auch Menschen, die durch den Handel mit Tieren, z. B. durch den Verkauf an illegale Tierversuchsanstalten oder an die Fellindustrie ihrer Profitgier nachgehen. Eine entsprechende Gewinnspanne bleibt jedoch nur, wenn die Anschaffung der dafür benötigten Tiere keine oder nur geringe Kosten verursacht. Sie sehen also, die von Ihnen zu entrichtende Vermittlungsgebühr ist ein wichtiger Baustein unserer Tierschutzarbeit!

*Vielen Dank für Ihr Verständnis!*

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